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FDP Thüringen: Standarderprobungsgesetz eine gute Idee - hatte die FDP bereits 2020!

Der Landesverband der Freien Demokraten in Thüringen begrüßt, dass die Thüringer Landesregierung nun offenbar plant, ein Standarderprobungsgesetz auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig erinnern die Liberalen daran, dass genau dieses Vorhaben bereits während der fünften und siebten Legislatur durch die FDP-Fraktion initiiert wurde.

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„Schön, dass die Regierungskoalition unsere Ideen übernimmt – wenn auch mit erheblicher Verspätung“, erklärt Dirk Berger, stellvertretender Landesvorsitzender. „Bereits im Aprili 2020 haben wir als FDP den ersten Gesetzentwurf für ein Thüringer Standarderprobungsgesetz in den Landtag eingebracht (Drucksache 7/645). Heute scheint er plötzlich attraktiv.“

Mit dem Standarderprobungsgesetz sollen bürokratische Vorgaben und Normen für einen begrenzten Zeitraum und in klar definierten Regionen ausgesetzt werden können, um herauszufinden, ob weniger Vorschriften zu schlechteren oder besseren Ergebnissen in Verwaltung und Wirtschaft führen. Eine andere  undesländer, wie Mecklenburg-Vorpommern oder Baden-Württemberg haben damit positive Erfahrungen gemacht. „Wer jetzt ein Standarderprobungsgesetz ankündigt, setzt im Kern genau das um, wofür wir Liberalen seit Jahren kämpfen: weniger Staat, mehr Freiheit für Unternehmer, Kommunen und Bürger“, so Torsten Klöppel der neue Landesvorsitzende der Freien Demokraten. „Wir freuen uns über jede Regierung, die liberale Politik macht – auch wenn sie es nicht immer zugibt.“