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Die Thüringer FDP warnt vor Versorgungslücken für gesetzlich Versicherte

im Bereich Kieferorthopädie durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Thüringer FDP warnt vor Versorgungslücken für gesetzlich Versicherte im Bereich Kieferorthopädie durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Laut GKV-Stabilisierungsgesetz sollen künftig alle kieferorthopädischen Leistungen nur noch von Fachzahnärzten erbracht werden dürfen (Artikel 1 zu SGB V § 28 Absatz 2).

Deutschlandweit könnten dann ca. 921.000 (2024) derartiger Behandlungen für Kinder und Jugendliche nicht mehr von Zahnartpraxen ohne Fachzahnarzttitel für Kieferorthopädie erbracht werden, in Thüringen sind das etwa 11.300. 

Somit ist eine massive Versorgungslücke zu erwarten, es handelt sich um eine unverantwortliche Rationierung. 

Die FDP Thüringen fordert die ersatzlose Streichung dieser Regelung im geplanten GKV-Stabilisierungsetz. 

In ganz Thüringen arbeiten die wenigen Fachzahnärzte bereits an ihrer Kapazitätsgrenze.

In den Landkreisen Sonneberg und Eichsfeld gibt es bereits keinen einzigen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.

Das GKV-Stabilisierungsgesetz unterstellt eine qualitativ schlechtere Versorgung durch Nichtfachärzte, dies ist ein Trugschluss, da es keinen wissenschaftlichen Nachweis über derartige Qualitätsunterschiede gibt. Die gesetzlichen Vorgaben für kieferorthopädische Behandlungen sind außerdem für die gesamte Zahnärzteschaft gleich.

Die vom Gesetzgeberangestrebten Einspareffekte gehen also allein zu Lasten der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, da aus Kapazitätsgründen weniger Behandlungen erbracht werden können.